Kosten

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Je nach Art Ihrer Versicherung gibt es jedoch Unterschiede in den Tarifbedingungen. Bitte klären Sie im Vorfeld, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherungsträger für die anfallenden psychotherapeutischen Kosten aufkommt und bitten Sie um die Zusendung der entsprechenden Antragsformulare. Sind Sie beihilfeberechtigt, benötigen Sie ebenfalls Antragsformulare, die Ihnen die Beihilfestelle auf Anfrage zusendet.

Selbstzahler

Individuell kann es sinnvoll sein, eine Psychotherapie selbst zu zahlen. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP; 2,3facher Steigerungssatz, aktuell 100,55 € je 50 Min.). Die Kosten können bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Für gesetzlich versicherte Patienten

Da es sich um eine Privatpraxis handelt, ist die Kostenübernahme durch eine gesetztliche Versicherung nur in Ausnahmefällen möglich. Dabei besteht über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Krankenkassen sind nach §13 Abs. 2 SGB V gesetzlich verpflichtet die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen, sofern die nötigen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie innerhalb eines überschaubaren Zeitraums keinen Behandlungsplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten gefunden haben. Welche Modalitäten dabei zu beachten sind, kläre ich gerne mit Ihnen per Mail oder per Telefon.